Allgemeine Bedingungen für Installationsplanungsleistungen für Unternehmen
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen für Installationsplanungsleistungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche der Gardena Deutschland GmbH, Hans-Lorenser-Str. 40, 89079 Ulm (nachfolgend "Gardena") von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunden") erteilten Aufträge über Installationsplanungen und sonstige Dienstleistungen (nachfolgend "Serviceleistungen"). Ein "Unternehmer" ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Serviceleistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs.1 BGB).
- Die AGB von Gardena gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Gardena stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
- Die Planungsanfrage des Kunden per E-Mail oder per Post stellt lediglich eine Aufforderung an Gardena zur Abgabe eines Angebots dar. Gardena unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Vertragsangebot. Der Kunde kann dieses Vertragsangebot binnen einer Frist von zehn (10) Kalendertagen annehmen. Ein Vertrag über die Serviceleistung kommt erst durch die Auftragserteilung des Kunden gegenüber Gardena auf Basis des schriftlichen Vertragsangebots zustande.
- Die Auftragserteilung ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die in dem Auftragsformular genannten Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Alle Preise verstehen sich als Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Die Zahlung der Vergütung für die von Gardena erbrachten Serviceleistungen erfolgt bargeldlos auf elektronischem Wege durch Übersendung einer Rechnung per Post oder per E-Mail und Überweisung des Vergütungsbetrags durch den Kunden auf das in der Rechnung angegebene Konto von Gardena. Die Rechnung ist mit Zugang sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Leistungsfrist und Leistungsverweigerungsrecht
- Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn Gardena diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
- Leistungsfristen verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt oder der Kunde Änderungen der Leistung verlangt, es sei denn, Gardena hat die Verzögerung zu vertreten.
- Wenn nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Veränderung eintritt, durch die der Anspruch von Gardena auf die Gegenleistung gefährdet ist, oder wenn eine solche Lage beim Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand, Gardena jedoch erst im Nachhinein bekannt wurde, kann Gardena die Leistung bis zur Erfüllung der Gegenleistung verweigern.
5. Leistungsumfang der Serviceleistungen
- Mähroboterinstallationsplanung
- Die Serviceleistung „Mähroboterinstallationsplanung“ umfasst die Eignungsprüfung von Mährobotermodell und Grundstück, die Planung der Position der Ladestation, der Verlegung des Begrenzungskabel (Boundary Wire) und des Leitkabels (Guide Wire) für einen Gardena Mähroboter (nachfolgend "Mähroboter"), die Kennzeichnung der Verlegungsstrecken in die vom Kunden mit Auftragserteilung eingereichte Skizze des Gartens und die Erstellung und Bereitstellung eines Installationsplans auf Basis der eingereichten Gartenskizze sowie einen Vorschlag für die Erstprogrammierung des Mähroboters.
- Nicht von der Serviceleistung umfasst ist die Ausführung der Verlegungsarbeiten sowie die Lieferung des Mähroboters, der Begrenzungs- und Leitkabel sowie sonstiger Geräte und/oder Materialien.
- Die Serviceleistung „Mähroboterinstallationsplanung“ steht ausschließlich für Gardena Mährobotermodelle zur Verfügung. Eine Planung für Mährobotermodelle anderer Hersteller ist ausgeschlossen. Eine Mähroboterinstallationsplanung durch Gardena ist nicht für Mähroboter anderer Hersteller geeignet.
- Bewässerungsplanung
- Die Serviceleistung "Bewässerungsplanung" umfasst die Planung einer Bewässerungsanlage. Gardena unterbreitet einen Vorschlag für die mögliche Position der Bewässerungsventile, Bewässerungssteuerung, Versenkregnern, Wassersteckdosen und Tropfrohren sowie die Kennzeichnung der Verlegestrecken für die Rohrleitungen samt einer Auflistung des Materialbedarfs für die geplante Bewässerungsanlage.
- Nicht von der Serviceleistung umfasst ist die Ausführung der Verlegungsarbeiten sowie die Lieferung der Bewässerungsanlagen sowie sonstiger hierzu erforderlicher Geräte und/oder Materialien.
- Die Serviceleistung „Bewässerungsplanung“ steht ausschließlich für Gardena Bewässerungsanlagen zur Verfügung. Eine Planung für Bewässerungsanlagen anderer Hersteller ist ausgeschlossen. Eine Bewässerungsplanung durch Gardena ist nicht für Bewässerungsanlagen anderer Hersteller geeignet.
- Sämtliche Planungsunterlagen werden ausschließlich in deutscher Sprache erstellt.
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt Gardena keine Garantie.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde erstellt in eigener Verantwortung einen maßstabgetreuen Plan seines Gartens (nachfolgend "Gartenplan") und stellt Gardena sämtliche abgefragten Angaben zur Verfügung, soweit diese zur Erbringung der Serviceleistungen erforderlich sind. Der Kunde kann hierfür die von Gardena unter https://my-garden.gardena.com bzw. unter https://www.gardena.com/de/c/service/beratung/bewaesserungssysteme-beratungscenter/bewaesserungsplanung/service-bewaesserungsplanung hinterlegten Planungsvorlagen verwenden.
- Die Planungsleistung von Gardena erfolgt auf Basis des vom Kunden erstellten und Gardena per E-Mail oder per Post überlassenen Gartenplans. Gardena kann und wird die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gartenplans und etwaiger sonstiger vom Kunden gemachter Angaben nicht überprüfen.
6. Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere rechtmäßige Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Krieg und sonstige kriegerische Auseinandersetzungen, Epidemien und Pandemien (einschließlich der aktuellen COVID-19 Pandemie) und sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unvorhersehbare und durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien sind verpflichtet der jeweils anderen Partei im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen bereitzustellen und ihre vertraglichen Pflichten den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
- Halten die von der Leistungspflicht befreienden Ereignisse länger als drei (3) Monate an oder ist es absehbar, dass die Ereignisse länger als drei (3) Monate anhalten werden, ist der jeweilige Leistungsempfänger zum Rücktritt von dem durch das befreiende Ereignis betroffenen Vertrag berechtigt. Sofern der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, ist der jeweilige Leistungsempfänger entsprechend zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
7. Gewährleistung
- Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt Gardena keine Gewährleistung für die Geeignetheit für einen bestimmten Zweck, für die gewöhnliche Verwendung oder dafür, dass die Serviceleistung eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen derselben Art üblich sind und von Kunden erwartet werden kann. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Gardena stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Serviceleistung dar.
- Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt auf Basis der vom Kunden gemachten Angaben. Für unzutreffende Kundenangaben bzw. etwaiger hierauf beruhender Mängel oder einer hierauf beruhenden erst nachträglich festgestellten Undurchführbarkeit, trägt Gardena keine Verantwortung, es sei denn Gardena hat diese zu vertreten.
- Ist die Serviceleistung mangelhaft, kann der Kunde verlangen, dass Gardena den Mangel nach Wahl von Gardena durch Nachbesserung oder Neuvornahme der Leistung beseitigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder kommt Gardena der Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer Gardena hierfür gesetzten angemessenen Frist nach, kann der Kunde nach seiner Wahl mindern, den Mangel auf Kosten von Gardena selbst oder durch Dritte beseitigen lassen oder, sofern der Mangel nicht lediglich unerheblich ist, von der Installationsplanung zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur nach Maßgabe von Ziffer 9 zu.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate nach Übermittlung der Planungsunterlagen. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziffer 9. Unberührt bleiben ferner Ansprüche des Kunden im Falle des arglistigen Verschweigens eines mangels durch Gardena oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie.
8. Haftungsbeschränkung
- Gardena haftet, soweit sich aus diesen AGB, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
- Gardena haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Gardena oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gardena beruhen.
- Im Fall einer bloß einfach fahrlässigen Pflichtverletzung durch Gardena oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gardena haftet Gardena (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes gemäß den gesetzlichen Vorschriften) nur
- für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9.3 gelten nicht, soweit Gardena einen Mangel arglistig verschwiegen, eine schadensersatzbewehrte Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
- Soweit die Haftung von Gardena ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Gardena.
10. Speicherung von Daten und Datenschutz
- Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird Gardena ausschließlich gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
- Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung seiner personenbezogenen Daten erforderlich. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der hier Datenschutzerklärung (husqvarnagroup.com) abrufbaren Datenschutzerklärung.
- Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird Gardena ausschließlich gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
- Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung seiner personenbezogenen Daten erforderlich. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der hier Datenschutzerklärung (husqvarnagroup.com) abrufbaren Datenschutzerklärung.
11. Rechtswahl und gerichtsstand
- Diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Gardena und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung zwischen Gardena und dem Kunden ist Ulm. Gardena ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Sitz zu verklagen.
12. Sonstige Bestimmungen
- Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige Zustimmung von Gardena Rechte oder Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.
- Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese AGB unvollständig sein, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser AGB geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.
13. Identität des Anbieters
Anbieter ist die
Gardena Deutschland GmbH
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm
Kontaktformular: www.gardena.com/contact
Stand: September 2025