Die Achtung der Menschenrechte und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sind fester Bestandteil der Unternehmenswerte von GARDENA. GARDENA orientiert sich dabei an international anerkannten Standards, darunter die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.
In der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern weltweit setzt sich GARDENA für ethische Geschäftspraktiken ein und unterstützt die Achtung der Menschenrechte, der Rechte von Kindern, den Schutz der Umwelt, faire Arbeitsbedingungen sowie die Sicherheit der Beschäftigten entlang der gesamten Lieferkette.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für GARDENA über die deutsche Gesellschaft Gardena Manufacturing GmbH.
Risikomanagement und Transparenz in unseren Lieferketten
GARDENA hat ein Risikomanagement eingerichtet, um Verstöße gegen die Menschenrechtslage im Bereich der Lieferkette, mithilfe einer Risikoanalyse rechtzeitig erkennen, analysieren, vermeiden und beheben zu können.
Besondere Risiken in den Lieferketten sind der Gesundheits- und Arbeitsschutz, umweltbezogene Risiken, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, der Schutz von Menschenrechten, der Schutz von Kinderrechten, die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen, sowie Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Prävention und Abhilfemaßnahmen
Es werden Maßnahmen ergriffen, welche die Einhaltung der Menschenrechte, Kinderrechte und des Umweltschutzes innerhalb der Lieferkette sicherstellen und kontinuierlich verbessern. Hierzu gehört es zum Verständnis von GARDENA, auf angemessene Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken. Dies soll durch den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit Lieferanten sowie durch die im Rahmen unseres Risikomanagements festgelegten Sorgfaltspflichten erreicht werden.
Sollte ein Geschäftspartner weder den hier genannten Grundsätzen, noch anderen anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften entsprechen, werden durch GARDENA entsprechende Abhilfemaßnahmen eingefordert, unterstützt und deren Wirksamkeit evaluiert, bevor in letzter Instanz, sofern nötig, die Geschäftsbeziehung beendet wird.
Beschwerdeverfahren
Ethische Werte und Integrität sind für GARDENA von größter Bedeutung.
Durch gezielte Schulungen von Beschäftigten und die Sensibilisierung von externen Partnern wird die bewusste Wahrnehmung von Verstößen gegen oben genannte Prinzipien gefördert. Beim Verdacht eines Verstoßes, im Sinne des LkSG, kann dieser über einen systemisch gestützten Prozess gemeldet und bearbeitet werden, um angemessene Abstellmaßnahmen abzuleiten. Dies gilt auch für Hinweise Dritter. Über folgenden Link des Dienstleisters EthicsPoint gelangen Sie direkt zum systemisch gestützten Beschwerdeverfahren, im Sinne des LkSG:
Die von Ihnen angegebenen Informationen werden von EthicsPoint an uns übermittelt, absolut vertraulich behandelt und auf Wunsch anonymisiert.
Siehe auch EthicsPoint FAQ für weitere Informationen.
Gruppenrichtlinien und vertragliche Grundlagen mit Lieferanten
GARDENA unterliegt als Teil der Husqvarna Group einheitlichen Gruppenrichtlinien. Dazu zählen unter anderem die Verhaltensgrundsätze der Husqvarna Group, die durch den Code of Conduct beschrieben und frei zugänglich sind, sowie der Supplier Code of Business Ethics. Zugriff zu diesen und weiterführenden Dokumenten erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
General requirements | Husqvarna Purchase (husqvarnagroup.com)
Diese Dokumente sind das Fundament für die Art und Weise der Zusammenarbeit und gelten für alle Beschäftigte, Führungskräfte und Geschäftspartner gleichermaßen.
GARDENA erwartet, dass alle Lieferanten bei der Herstellung sowie dem Vertrieb von Produkten, Komponenten und Materialien alle geltenden internationalen und lokalen Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.
Grundsatzerklärung
Über folgenden Link gelangen Sie zur GARDENA LkSG Grundsatzerklärung: