Allgemeine Bedingungen für Serviceleistungen für Unternehmen
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen für Serviceleistungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche der Gardena Deutschland GmbH, Hans-Lorenser-Str. 40, 89079 Ulm (nachfolgend "Gardena") von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Kunden") erteilten Aufträge für Wartung, Reparatur, Instandsetzung und sonstige Dienst- und Werkleistungen sowie Vorarbeiten hierzu, wie Überprüfungen und Kostenvoranschlägen (nachfolgend gemeinsam "Serviceleistungen"). Ein "Unternehmer" ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
- Die AGB von Gardena gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Gardena stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsschluss und Kostenvoranschlag
- Der Vertragsschluss mit Gardena kommt in Abhängigkeit von der Art der Auftragserteilung wie folgt zustande:
- Die Anfrage des Kunden per E-Mail oder per Post stellt lediglich eine Aufforderung an Gardena zur Abgabe eines Angebots dar. Gardena unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Vertragsangebot. Der Kunde kann dieses Vertragsangebot binnen Frist von zehn (10) Kalendertagen annehmen. Ein Vertrag über die Serviceleistung kommt erst durch die Auftragserteilung des Kunden gegenüber Gardena auf Basis des schriftlichen Vertragsangebots zustande.
- Ist die Auftragserteilung auf elektronischem Wege vorgesehen, so erfolgt die Auftragserteilung durch Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ bei einer Auftragserteilung über eine kostenpflichtige Reparatur und die Auftragsannahme durch Gardena erst mit Zugang der elektronischen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der Serviceleistungen durch Gardena. Zudem bestätigt der der Kunde zuvor explizit, dass er die AGBs akzeptiert und die Datenschutzbestimmung zur Kenntnis genommen hat.
- Die Auftragserteilung ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.
- Gardena erstellt bei Auftragserteilung über eine kostenpflichtige Reparatur auf Kundenwunsch und falls der Kunde bei Auftragserteilung fälschlicherweise von einem kostenfreien Garantie- /Gewährleistungsfall ausgegangen ist, automatisch, einen Kostenvoranschlag und sendet diesen per E-Mail, Telefax oder per Post an die im Serviceauftrag angegebene Adresse des Kunden.
- Nimmt der Kunde innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlags das darin unterbreitete Serviceangebot mittels elektronischer Erklärung per E-Mail, Telefax oder per Post an, kommt ein Serviceauftrag zu den Bedingungen des Kostenvoranschlags zustande.
- Lehnt der Kunde das Serviceangebot ab, senden wir das Gerät demontiert und kostenpflichtig an die in der Auftragserteilung angegebene Lieferadresse zurück. Anstelle der Rücksendung kann der Auftraggeber Gardena auch beauftragen, dass instand zusetzende Gerät ordnungsgemäß und kostenlos zu entsorgen.
- Beantwortet der Kunde den Kostenvoranschlag nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang des Kostenvoranschlags senden wir dem Kunden eine Erinnerung. Erfolgt auch hierauf keine Reaktion des Kunden senden wir das Gerät kostenpflichtig an die in der Auftragserteilung angegebene Lieferadresse zurück. Wurde das Gerät zur Erstellung des Kostenvoranschlags demontiert, erfolgt die Rücksendung in der Regel in demontiertem Zustand. Anstelle der Rücksendung kann Gardena, insofern eine Beauftragung bei Vertragsschluss erfolgte, dass instand zusetzende Gerät ordnungsgemäß und kostenlos zu entsorgen.
- Gardena weist den Kunden auf die zweiwöchige Frist und die Folgen der Nichteinhaltung bei Übersendung des Kostenvoranschlags gesondert hin.
- Gardena stellt dem Kunden die im Serviceauftrag genannten Kosten für bereits angefallene Aufwendungen und Auslagen in Rechnung.
- Stellt sich infolge des Kostenvoranschlags heraus, dass eine Reparatur des Geräts unwirtschaftlich ist, was regelmäßig bei Reparaturkosten von mehr als 60 % des empfohlenen Verkaufspreises eines Neugeräts angenommen wird, bietet Gardena dem Kunden den Erwerb eines neuwertigen Austauschgeräts zu einem Sonderpreis an. Der Kunde kann dieses Angebot von Gardena per E-Mail, Telefax oder Post annehmen. Insoweit finden die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen des Gardena Onlineshop für Ersatzteilbestellungen Anwendung.
- Überlassung oder Einsendung des geräts
- Der Kunde hat das Gerät auf eigene Kosten und Risiko an Gardena zu versenden. Der Kunde kann eine Paketmarke bei den von Gardena zur Verfügung gestellten Abholservices bestellen, ausdrucken und das Gerät bei dem auf der Paketmarke genannten Transportunternehmen auf eigenes Risiko zur Übersendung an Gardena aufgeben. Die Kosten hierfür werden dem Kunden entsprechend der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden und veröffentlichten Preisliste in Rechnung gestellt.
- Sendet der Kunde das Gerät auf sonstige Weise bei Gardena ein, geschieht dies auf eigene Gefahr. Unfrei übersandte Einsendungen werden von uns nicht angenommen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise für die Serviceleistungen und etwaige weitere Kosten richten sich nach unserer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden und veröffentlichten Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Serviceleistungen im Rahmen eines Garantie- oder Gewährleistungsfalls sind für den Kunden kostenlos.
- Die Zahlung der Vergütung für die von Gardena erbrachten Serviceleistungen erfolgt bargeldlos auf elektronischem Wege durch Übersendung einer Rechnung per Post oder per E-Mail und Überweisung des Vergütungsbetrags durch den Kunden auf das in der Rechnung angegebene Konto von Gardena. Die Rechnung ist mit Zugang sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Leistungsfrist
- Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn Gardena diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Gardena von den eigenen Lieferanten richtig und rechtzeitig mit den für die Serviceleistungen erforderlichen Waren beliefert wird, vorausgesetzt Gardena hat die Ware seinerseits ordnungsgemäß bestellt (kongruentes Deckungsgeschäft) und Gardena hat die Lieferverzögerungen auf Seiten der eigenen Lieferanten nicht zu vertreten. Sich abzeichnende Verzögerungen wird Gardena dem Kunden sobald wie möglich anzeigen.
- Leistungsfristen verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn der Kunde ihm obliegende Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt oder der Kunde Änderungen der Leistung verlangt, es sei denn, Gardena hat die Verzögerung zu vertreten.
- Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt, insbesondere Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare und durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Parteien sind verpflichtet der jeweils anderen Partei im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen bereitzustellen und ihre vertraglichen Pflichten den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
- Halten die von der Leistungspflicht befreienden Ereignisse für länger als drei (3) Monate an oder ist es absehbar, dass die Ereignisse länger als drei (3) Monate anhalten werden, ist der jeweilige Leistungsempfänger zum Rücktritt von dem durch das befreiende Ereignis betroffenen Vertrag berechtigt. Sofern der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, ist der jeweilige Leistungsempfänger entsprechend zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
- Kundeneinstellung
In Einzelfällen ist das Zurücksetzen der individuellen Einstellungen an Geräten auf die Werkseinstellung im Rahmen der Serviceleistungen unvermeidbar. Mit Beauftragung der Inspektion, Reparatur oder Instandsetzung stimmt der Kunde einer solchen gegebenenfalls erforderlichen Zurücksetzung auf Werkseinstellung ausdrücklich zu.
- Rückversand und Abnahme des reparierten Geräts
- Nach Abschluss der Serviceleistungen sendet Gardena das Gerät an die in dem jeweiligen Serviceauftrag angegebene Lieferadresse. Gardena ist insoweit nicht verpflichtet hierfür die vom Kunden benutzte Verpackung zu verwenden. Spezielle Verpackungsmaterialien des Kunden wie Boxen, Behälter, etc. werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und auf Kosten des Kunden an diesen zurückgeliefert. Handelt es sich um einen Garantie- oder Gewährleistungsfall, erfolgt die Versendung für den Kunden versandkostenfrei.
- Im Falle eines Serviceauftrages mit Reparaturleistungen hat der Kunde das reparierte Gerät innerhalb einer (1) Woche ab Erhalt des zurückgesandten Geräts abzunehmen. Nimmt der Kunde das reparierte Gerät innerhalb einer Woche nicht ab, obwohl keine oder nur unwesentliche Mängel bestehen, gilt die Abnahme als erfolgt. Gardena verzichtet insoweit auf den Zugang der Abnahmeerklärung.
- Gewährleistung
- Im Falle eines Sachmangels steht Gardena das Recht zu, innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Nacherfüllung durchzuführen. Gardena darf die Art der Nacherfüllung wählen. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind jedoch insoweit ausgeschlossen, als sich die Aufwendungen erhöhen, weil das zu reparierende Gerät nachträglich an einen anderen Ort als den die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Nacherfüllungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Serviceleistung. Weitergehende Rechte bleiben hiervon unberührt.
- Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Serviceleistungen, die keinen Garantiefall darstellen, beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme. Die Verjährungsverkürzung gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Serviceleistungen beruhen. Insoweit beginnt die Verjährung allerdings nicht mit der Abnahme, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für die Haftung von Gardena nach Ziffer 10.
- Haftungsbeschränkung
- Gardena haftet, soweit sich aus diesen AGB, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
- Gardena haftet – aus welchem Rechtsgrund auch immer – unbeschränkt auf Schadensersatz für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Gardena oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gardena beruhen.
- Im Fall einer bloß einfach fahrlässigen Pflichtverletzung durch Gardena oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Gardena haftet Gardena (vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes gemäß den gesetzlichen Vorschriften) nur
- für darauf beruhende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 10.3 gelten nicht, soweit Gardena einen Mangel arglistig verschwiegen, eine schadensersatzbewehrte Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Außerdem bleibt eine etwaige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aus dem Produkthaftungsgesetz, unberührt.
- Soweit die Haftung von Gardena ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Gardena.
- Speicherung von Daten und Datenschutz
- Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird Gardena ausschließlich gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
- Zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung seiner personenbezogenen Daten erforderlich. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung ergeben sich aus der hier Datenschutzerklärung (husqvarnagroup.com) abrufbaren Datenschutzerklärung.
- Rechtswahl und gerichtsstand
- Diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Gardena und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder der Vertragsbeziehung zwischen Gardena und dem Kunden ist Ulm. Gardena ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Sitz zu verklagen.
- Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese AGB eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung mit der gesetzlich zulässigen und durchführbaren Regelung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen und undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Sollten diese AGB unvollständig sein, werden die Vertragspartner eine Vereinbarung mit dem Inhalt treffen, auf den sie sich im Sinne dieser AGB geeinigt hätten, wenn die Regelungslücke bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.
- Identität des Anbieters
Anbieter ist die
Gardena Deutschland GmbH
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm
Kontaktformular: www.gardena.com/contact
Stand: Februar 2024