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- Rückschnitt von Hecken und Gehölzen
Zu den ersten Aktivitäten im Gartenjahr gehört das Beschneiden der Gehölze. Ob Hecken, Sträucher oder Bäume - das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt den Form- und Rückschnitt von Gehölzen, einschließlich Gartengehölzen, ausschließlich für die Zeit von Oktober bis Februar. Vom 1. März bis 30. September haben Gehölze gleichsam "Schonzeit".