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Tauben vom Balkon vertreiben: Was geht und was nicht

Eher lästig als freudebringend sind Tauben auf dem Balkon. Aus einem ganz simplen Grund: Sie verrichten mit Vorliebe ihre Notdurft an Ort und Stelle, an der sie für kurz oder lang verweilen. Wie du die Vögel vertreibst, ohne ihnen Schaden zuzufügen, liest du hier.

Wenn der Besuch zur Plage wird

So mancher Vogelfreund lockt hübsche, kleine Singvögel mit Futterstellen auf seinen Balkon. So hilft er den gefiederten Besuchern im Winter mit Nahrung aus und kann sie nebenbei beobachten. Tauben gehören jedoch selten zu den willkommenen Flugbesuchern. Denn ihre Belagerung bleibt nicht ohne Folgen: beschädigte Pflanzen und Kot- und Mistspuren, wohin das Auge reicht – eine gemütliche Freiluftoase sieht anders aus. Auch ihr gemeinschaftliches Gurren kann ganz schön auf die Nerven gehen. Einige der Vögel sind unter Umständen sogar Krankheitsüberträger – genug Gründe also, weshalb du Tauben auf dem Balkon besser vertreiben solltest, wenn ihre Besuche überhandnehmen.

Tauben verletzen oder töten: Auf keinen Fall

Eines vorweg: Bei allem Groll auf Tauben auf dem Balkon – bei den unerwünschten Untermietern handelt es sich um Lebewesen, die es nicht besser wissen. Die Tiere gewaltsam zu verjagen, sodass sie Schaden nehmen könnten, ist weder gerechtfertigt noch erlaubt. Probiere stattdessen eine der zahlreichen anderen Maßnahmen, um Herr über die Vogelplage zu werden.

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Optische Maßnahmen gegen Tauben auf dem Balkon

Versuche beispielsweise, die Tiere mit verschiedenen optischen Systemen zu vertreiben. Die Vögel gelten gemeinhin als clever und furchtlos, sodass viele der visuellen Maßnahmen nur kurzfristig wirken. Deshalb solltest du den jeweiligen Taubenschreck immer mal wieder neu positionieren. Das irritiert die Vögel.

  • Vogelattrappen. Wer hat Angst vorm bösen Raben? Na Tauben. Hole dir des Vogels Feinde aus Kunststoff als Abschreckung auf den Balkon. Dazu gehören übrigens auch Habichte, Eulen und Bussarde. Und immer daran denken: Positioniere den Taubenschreck von Zeit zu Zeit um. Noch besser ist es, wenn du eine Freigängerkatze oder einen Hund besitzt. Die Vögel genießen die Haustiere nämlich lieber mit deutlichem Sicherheitsabstand und bleiben somit deinem Balkon fern.

  • CDs aufhängen. Sieht Retro aus, ist aber hilfreich. Fädel die CDs auf einer Angelschnur auf. Hängt das Mobile erst einmal auf dem Balkon, sorgen die sich im Wind bewegenden Spiegelflächen im besten Fall dafür, dass sich die Tauben erschrecken und davonfliegen.

  • Alufolie. Ähnliches Prinzip wie bei den CDs: Schneide Alufolie in lange Streifen und hänge sie auf dem Balkon auf. Die flatternden Streifen, die Licht reflektieren, irritieren die Plagegeister.

  • Rosenkugeln. Für abschreckende Lichtreflexe sorgst du außerdem mit glänzenden Kugeln aus Glas oder Kunststoff. An einem Holzstock befestigt, lassen sich die nützlichen Abwehrsysteme leicht in Blumenbeete oder Pflanzenbehälter stecken.

  • Windräder. Die machen unkontrollierte Bewegungen, was Tauben abschreckt.  

Akustische und haptische Systeme gegen Tauben auf dem Balkon

Akustische Abwehrsysteme sind meist nur eine gewisse Zeit wirksam. Tauben gewöhnen sich schnell an Geräusche und fühlen sich davon auf Dauer nicht mehr gestört. Deshalb solltest du die Töne immer wieder variieren, um erfolgreich zu sein. Sinnvoll sind beispielsweise Hundegebell oder Schreie von Raubvögeln oder laute Knalls, die willkürlich ertönen. Allerdings werden deine Nachbarn wohl auch nicht sehr begeistert von diesen Geräuschen sein – in Lärmbelästigung darf diese Maßnahme nicht ausarten.

Erfolgversprechender sind haptische Systeme:

  • Netze. Die stören zwar den Ausblick, dafür haben Tauben aber keine Chance mehr, auf deinem Balkon zu rasten.

  • Spikes. Dabei handelt es sich nicht nur um Sportschuhe für Athleten, sondern auch um eine effektive Taubenabwehr. Du kannst Spikes im Baumarkt kaufen und auf dem Balkon anbringen. So verhinderst du bereits den Anflug der Vögel. Nachteil: Der Balkon sieht nicht mehr so hübsch aus. Mittlerweile gibt es auch Nagelbordüren, die aus Kunststoff gefertigt werden. Die kannst du auf deinem Balkongeländer befestigen, wenn dich der leicht martialische Anblick nicht stört.

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Nester von Tauben auf dem Balkon entfernen

Wenn die Tauben beginnen, auf deinem Balkon zu nisten, solltest du die Nester schnell entfernen – allerdings immer mit Handschuhen und Atemmaske. Ansonsten könnte sich ein ganzer Clan ansiedeln, und den zu vertreiben, wird immer schwieriger. Knifflig wird es, wenn die Vögel bereits brüten. Dann solltest du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Der Einsatz von Fachmännern kostet zwischen 100 und 150 Euro.

Schütze dein Vogelhäuschen vor Tauben

Zurück zum Vogelhäuschen. Die Rettungsstation für Meisen und Co. wird gerne auch von Tauben aufgesucht. Die klauen den Kleinvögeln im Winter die Nahrung weg. Deshalb solltest du die Futterquelle vor den unliebsamen Besuchern schützen. Dafür reicht es bereits aus, wenn du durch die Mitte der Öffnung des Häuschens eine Schnur oder einen Draht spannst. Die kleinen Vögel kommen weiterhin ins Innere des Häuschens, wohingegen Tauben der Zugang versperrt wird. Aufgehängte Meisenringe müssen in der Regel nicht zusätzlich geschützt werden, denn Tauben sind zu groß, um sich daran zu hängen und davon zu fressen.

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Nicht erlaubte Maßnahmen

Es ist nicht erlaubt, die Tiere zu töten. Aber auch von anderen Maßnahmen solltest du unbedingt die Finger lassen.

  • Abwehrsysteme, die zu Verletzungen führen können, sind nicht gestattet.

  • Ebenso wenig darfst du die Tiere vergiften oder sie mit ätzenden oder chemischen Substanzen gefährden. Sie können das Gefieder reizen oder verkleben und fügen den Vögeln Schmerzen zu.

Wenn keiner der Abschreckversuche wirksam ist und du in einer Mietwohnung lebst, hast du unter Umständen das Recht auf eine Mietminderung. "Der Vermieter ist bei einer Plage zur Taubenabwehr verpflichtet", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund gegenüber "Fokus". Das sehen die Gerichte nicht anders. In einem Urteil des Amtsgericht Pforzheim aus dem Jahr 2000 wurde beispielsweise entschieden, dass vor den Fenstern nistende Tauben den Gebrauchswert der Wohnung erheblich mindern. Der Kläger bekam deshalb eine Mietminderung von 30 Prozent zugesprochen.