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Rückschnitt von Hecken und Gehölzen

Zu den ersten Aktivitäten im Gartenjahr gehört das Beschneiden der Gehölze. Ob Hecken, Sträucher oder Bäume - das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt den Form- und Rückschnitt von Gehölzen, einschliesslich Gartengehölzen, ausschliesslich für die Zeit von Oktober bis Februar. Vom 1. März bis 30. September haben Gehölze gleichsam "Schonzeit".

Fachgerechter Rückschnitt

Beim Rückschnitt der Gehölze wird unterschieden zwischen: 

• „auf den Stock setzen“,
• selektives Zurückschneiden 
• Form- und Pflegeschnitt

1. „Auf den Stock setzen“:

Hierbei werden die Gehölze handbreit bis etwa 20 cm über dem Boden abgesägt und treiben später wieder aus. Aus Rücksicht auf die Tierwelt sollte aber nie mehr als 1/3 einer Heckenlänge so stark zurückgeschnitten werden, da ihre Bewohner sonst mit einem Schlag heimatlos werden würden. 

Diese Massnahme darf nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden!

 

2. Selektives Zurückschneiden:

Arten wie Holunder, Wildrosen, Haselnuss oder Schneeball, die sich mithilfe bodenbürtiger Jungtriebe selbst verjüngen, werden jetzt ausgelichtet. Dabei entfernt man zu dicht stehende, dicke, ältere Triebe und verschafft den dünnen jüngeren so mehr Platz.

Andere Arten die solche bodenbürtigen Jungtriebe nicht bilden, z. B. die Sträucher Weissdorn, Schwarzdorn, Kornelkirsche oder Faulbaum, aber auch Bäume (wie die Eberesche) lichtest Du aus, indem Du ebenfalls zu dicht stehende Triebe entfernst, zugleich aber die bestehenden sinnvoll einkürzt.

Um das optische Erscheinungsbild der Pflanze nicht zu beeinträchtigen: Achte beim Schneiden stets darauf, dass Dein Rückschnitt zwar das Gehölz auslichtet und seine Grösse anpasst, er aber nicht die natürliche Wuchsform des Gehölzes zerstört.

Weil die Bäume und Sträucher typische natürliche Niststätten zahlreicher Gartenvögel sind, dürfen Rückschnittmassnahmen an ihnen ebenfalls nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden!

 

3. Form- und Pflegeschnitte:

Hierbei wird nur frische Zuwachs des letzten Gartenjahres schonend zurückgeschnitten, um Hecken und einzelne Sträucher (z.B. Buchsbaumkugeln) in ihrer Form zu erhalten. 

Diese Massnahme ist ganzjährig zugelassen unter der Voraussetzung, dass zum Zeitpunkt der Schnittmassnahme keine Vögel in den betroffenen Pflanzen Nester bauen oder brüten!

 

Wohin mit dem Schnittgut?

In naturnahen Gärten bietet es sich an, aus dem Schnittgut einen ökologisch wertvollen Reisighaufen zu errichten, der z. B. Igeln und Vögeln Unterschlupf bieten kann.
Wem dies zu "unordentlich" ist, der kann das Schnittgut häckseln und es dem Kompost in immer wieder einmal kleinen Mengen beimengen oder das Häckselgut in Gartenbeeten als Mulchabdeckung verwenden. Kleine Mengen Schnittgut kannst Du zerkleinern und in die Biotonne geben. Grössere Mengen davon bringst Du besser zur Grünabfallsammelstelle. 

Tipp: Lege mithilfe Deines Gehölzschnittguts doch mal eine Totholzhecke (eine so genannte Benjeshecke) an. Staple das Schnittgut in einer Reihe und übereinander. Bald schon siedeln sich hier allerlei Kleintiere und Vögel an und es entsteht ein Refugium, in dessen Schutz krautige Pflanzen sowie Gehölze aufkeimen, welche dieses Refugium noch weiter beleben.