Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR SERVICEAUFTRÄGE
I. Allgemein
Für von uns durchgeführte Reparaturen und die Lieferung von Austauschgeräten sowie
Ersatzteilen gelten folgende Bedingungen:
II. Reparaturen
Reparaturen werden von uns schnellstmöglich ausgeführt. Falls der reklamierte Fehler nicht
festgestellt werden kann, so können wir den Aufwand für Fehlersuche und Rückversand in Rechnung
stellen.
III. Kostenvoranschläge (KV)
Erstellen wir automatisch, falls die Reparaturkosten ca. 60 % des empfohlenen Verkaufspreises
eines Neugerätes übersteigen.
Die Erstellung dieser KVs ist kostenfrei.
Falls wir einen KV auf Kundenwunsch erstellen müssen, sind wir berechtigt, unseren
Zusatzaufwand pauschal* in Rechnung zu stellen.
Wenn der Kunde das unreparierte Gerät zurückfordert, erfolgt dies im teilzerlegten / nicht
betriebsbereiten Zustand. In diesem Fall sind wir berechtigt, unseren Aufwand pauschal* in Rechnung
zu stellen.
Falls wir auch nach einer einmaligen Erinnerung in der angegebenen Zeit keine Rückinformation
erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie das Gerät nicht zurückhaben möchten und werden es der
Entsorgung zuführen. Wir sind berechtigt, in diesem Fall unseren Aufwand pauschal* in Rechnung zu
stellen.
Nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist verbindlich.
IV. Austauschgeräte (AT-Geräte)
Austauschgeräte sind generalüberholt und technisch in Ordnung, das an uns eingeschickte
Kundengerät geht in unser Eigentum über.
V. Ersatzteile
Ersatzteilbestellungen werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit angenommen.
Ersatzteilbestellungen werden von uns schnellstmöglich ausgeführt. Die aktuellen
Ersatzteilpreise entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Ersatzteil-Preisliste.
Änderungen in der Technik und in der Preisgestaltung behalten wir uns vor.
Die Versandspesen für eine Ersatzteilbestellung belaufen sich auf € 3,95 zzgl. MwSt.
Bei Rückgabe von ungebrauchten Ersatzteilen ohne Gebrauchsspuren behalten wir uns die
Rechnungstellung einer Wiedereinlagerungsgebühr sowie der von uns verauslagten Versandspesen der
Ersatzteillieferung vor. Soweit bei der Rückgabe das Fernabsatzgesetz zu tragen kommt (z. B.
Bestellung per Internet), ist die Rücksendung frei vorzunehmen.
VI. Verpackung/Versand
Teillieferungen sind zulässig. Eine Rücklieferung in der gelieferten Verpackung kann von uns
nicht verlangt werden.
Spezielles Verpackungsmaterial, Boxen, Behälter usw. werden auf Wunsch des Auftraggebers auf
dessen Kosten zurückgeschickt.
Spezielles oder unnötiges Verpackungsmaterial kann auf Kosten des Auftraggebers entsorgt oder
zurückgeschickt werden.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr des reparierten Gerätes bzw. eines Austauschgerätes oder Ersatzteils geht bei
Übergabe an den Versender auf den Auftraggeber über.
VIII. Gewährleistung/Garantie auf Reparatur bzw. Austauschgerät/Ersatzteile
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern
oder Ersatz zu leisten. Erst nach zweimaligem vergeblichem Nachbesserungsversuch ist der
Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Reparaturauftrages (Wandlung) oder die
Herabsetzung des Reparaturpreises (Minderung) geltend zu machen.
Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind
ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Gewährleistung und Garantie setzt den bestimmungsgemäßen Gebrauch laut den Empfehlungen der
Gebrauchsanweisung voraus. Verschleißteile und Wartungsarbeiten sind von der Garantie ausgenommen.
Bei Reparaturen bezieht sich Garantie-Gewährleistung nur auf die berechneten ausgetauschten Teile.
Der Kauf muss durch einen maschinell erstellten Garantie-Kaufbeleg dokumentiert werden.
Bei einem Reparaturversuch durch den Käufer oder einen nicht von GARDENA autorisierten
Dritten erlischt der Gewährleistungs-Garantieanspruch.
Die Ansprüche auf Gewährleistung und Garantie verjähren nach 12 Monaten, die Zeit verlängert
sich nur dann entsprechend, wenn eine Reparatur durch unser Verschulden nicht in angemessener Frist
ausgeführt worden ist.
IX. Berechnung/Preise
Die einzelnen Ersatzteile und Baugruppen werden auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Die Arbeitszeit bei Reparaturen wird als Pauschale* oder wenn keine Pauschale festgelegt
wurde, nach Aufwand, mindestens 1/2 Stunde und dann in 1/4 Stunden-Schritten, berechnet.
Die anfallende Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtbetrag berechnet und ist vom Auftraggeber zu
bezahlen.
Etwaige Beanstandungen der Rechnungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu
erfolgen. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
GARDENA hat das Recht, bei unberechtigten unfreien Anlieferungen den verauslagten Betrag in
Rechnung zu stellen bzw. die Annahme zu verweigern.
X. Eigentumsvorbehalt
Von uns im Rahmen von Reparaturen eingebaute Ersatzteile und gelieferte Austauschgeräte/
Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des berechneten Betrages unser Eigentum.
XI. Haftung
Eine Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist von uns, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
*Die entsprechenden Pauschalen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Preisübersichten.
GARDENA Manufacturing GmbH
Central Service
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HANDELSKUNDEN
1. Allgemeine Bedingungen
Für die Geschäftsverbindung mit Ihnen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Durch die Bestellung bzw. durch die Erteilung des Auftrags erklärt sich der
Käufer mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen für die gesamte, auch zukünftige
Geschäftsverbindung einverstanden. Mündliche Zusagen unserer Vertreter und Angestellten sowie
sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, haben für uns nur
Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Abbildungen, Maß- und Gewichts- sowie Angaben in
sonstigen Drucksachen gelten nur annähernd und sind ohne Verbindlichkeit. Der Vertrag zwischen
GARDENA und dem Käufer kommt durch Auslieferung der bestellten Ware oder durch Auftragsbestätigung
durch GARDENA zustande.
Es gelten die Preise der jeweils gültigen GARDENA-Preisliste.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so
gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers und der am Tag der
Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz. Die Preise verstehen sich ab unseren jeweiligen Lägern, alle
Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei.
3. Lieferung
Die vereinbarten Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis
zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers verlassen hat bzw. die
Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist. Ist ein unverbindlicher Liefertermin um mehr
als vier Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, den Verkäufer schriftlich aufzufordern,
binnen angemessener Frist zu liefern. Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch nicht bis zum
Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten. Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur
verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Anspruch des
Käufers auf Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Ereignissen höherer Gewalt,
insbesondere Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Betriebsstörungen, Transportstörungen,
behördlichen Maßnahmen jeder Art, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Verkäufer ist bei
solchen unvorhergesehenen Ereignissen dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten, sofern die Ereignisse die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder den
Inhalt der Leistung erheblich verändern. Der Käufer kann vom Verkäufer in solchen Fällen die
Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen
will. Erklärt sich der Verkäufer darauf nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Verkäufers vorliegt.
4. Versand
Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Käufers. Mit der
Übergabe der bestellten Ware von GARDENA an Bahn, Post oder den Spediteur geht die Gefahr auf den
Käufer über.
5. Garantie und Mängelhaftung
GARDENA gewährt für seine Geräte/Produkte gegenüber den Endkunden eine
Garantie gemäß gesonderter Garantieerklärung. Diese Garantieleistung bezieht sich
auf alle wesentlichen Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind. Sie erfolgt durch die Ersatzlieferung eines einwandfreien Gerätes oder durch
die kostenlose Reparatur des eingesandten Gerätes nach unserer Wahl, wenn folgende Voraussetzungen
gegeben sind: Das Gerät wurde sachgemäß und laut den Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung
behandelt und es wurde weder vom Käufer noch von einem Dritten versucht, das Gerät zu reparieren.
Für normalen Verschleiß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird keine Garantie übernommen. Diese
Hersteller-Garantie berührt die gegenüber dem Händler/Verkäufer bestehenden
Gewährleistungsansprüche nicht.
Unseren Abnehmern leisten wir
Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Wir behalten uns jedoch vor, im Falle
fehlerhafter oder falscher Lieferung die gelieferte Ware nach unserer Wahl nachzubessern oder eine
Ersatzlieferung vorzunehmen. Unser Abnehmer ist erst nach zweimaliger ergebnisloser Nachbesserung
bzw. ergebnisloser Ersatzlieferung berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Weitere Ansprüche unserer Abnehmer, insbesondere für unmittelbaren, mittelbaren
oder Mangelfolgeschaden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zugelassen,
ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt. Für nachgebesserte
Waren, Ersatzlieferungen, ausgetauschte Teile und durchgeführte Reparaturarbeiten beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständiger Bezahlung unserer Forderungen, auch der
künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten werden und seine Abnehmer gegen die Forderung aus
der Weiterveräußerung nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist der Käufer nicht
berechtigt. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug
oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet
sind, können wir die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit
untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers verlangen. Mehrfrachten, Versand und
sonstige Spesen sowie eine etwaige Wertminderung der Ware sind uns in diesem Falle zu ersetzen.
Verarbeitet der Käufer die von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren, so geschieht dies für uns, so dass wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB und somit
Eigentümer bzw. Miteigentümer der Fertigprodukte werden und zwar zu dem Anteil, der dem Wert
unserer Lieferung im Verhältnis zum Wert fremder Lieferungen entspricht. Diese Fertigprodukte
verwahrt der Käufer unentgeltlich treuhänderisch für uns.
Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen
Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung
an uns bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der
abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu
übersenden. Übersteigt der Wert der für uns bestimmten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um
mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherung nach
unserer Wahl verpflichtet. Hierbei bestimmt sich der Wert der abgetretenen Forderungen nach deren
Nominalbetrag und der Eigentumsvorbehaltsware nach unseren Verkaufspreisen. Der Verkäufer kann
seine Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich mit Zugang zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt in
Verzug, wenn ein Rechnungsausgleich nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang erfolgt. Wir behalten uns vor, im Falle nicht fristgerechter Zahlung den Forderungseinzug
einem Inkassobüro zu überlassen. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht und
sind nicht zur Entgegennahme von Schecks berechtigt.
Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber mit der
Wertstellung des Tages an, an dem wir über den Gegenwert verfügen können und zwar unter der
Voraussetzung, dass uns eine Diskontierung möglich ist. Ist dies nicht der Fall, so behalten wir
uns vor, die Wechsel an den Käufer zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Für rechtzeitiges
Vorzeigen, Protestieren, Benachrichtigen und Zurückleiten des Wechsels bei Nichteinlösung
übernehmen wir keine Haftung, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Stempelsteuer, Diskont-Einzugsspesen und Zinsen sind stets sofort fällig. Wir sind berechtigt, die
Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Befindet sich der Käufer mit seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände
bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, so werden alle unsere Forderungen nach
Nachfristsetzung sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel. Wir sind
berechtigt, Sicherheiten zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Vollkaufleute können gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den
Käufer nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis
beruht.
8. Haftung
GARDENA haftet nicht für Schäden jedweder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund. In jedem
Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den Wert der jeweiligen Lieferung beschränkt. Diese
Regelung gilt nicht für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
9. Frachtbasis
Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Jedoch erfolgt frei-Haus-Lieferung ab einem
Auftragswert von 500,- € netto.
10. Bestellmengen
Bei Bestellung abweichend von der Verpackungseinheit laut aktuellem Händlerkatalog erfolgt
ein Pauschalzuschlag von 5,- € exkl. MwSt. für jede abweichende Position.
11. Verpackung
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Verpackung gesondert zu berechnen.
12. Sonstiges
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist
Gerichtsstand nach unserer Wahl Ulm oder der allgemeine Gerichtsstand unseres Kunden.
Das gleiche gilt für andere Käufer, wenn ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach
Vertragsabschluss aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt worden oder im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für das gerichtliche Mahnverfahren. In allen anderen
Fällen ist Gerichtsstand der Sitz des Käufers. Unsere Bedingungen bleiben auch im Falle der
Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.
Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Daten werden durch unsere EDV
gespeichert. Für unsere Geschäftsbeziehungen mit Ihnen gilt ausschließlich Deutsches Recht mit
Ausnahme des vereinheitlichten UN-Kaufrechts (CISG).
GARDENA Deutschland GmbH
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm