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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR SERVICEAUFTRÄGE

I. Allgemein

Für von uns durchgeführte Reparaturen und die Lieferung von Austauschgeräten sowie Ersatzteilen gelten folgende Bedingungen:

II. Reparaturen

Reparaturen werden von uns schnellstmöglich ausgeführt. Falls der reklamierte Fehler nicht festgestellt werden kann, so können wir den Aufwand für Fehlersuche und Rückversand in Rechnung stellen.

III. Kostenvoranschläge (KV)

Erstellen wir automatisch, falls die Reparaturkosten ca. 60 % des empfohlenen Verkaufspreises eines Neugerätes übersteigen.
Die Erstellung dieser KVs ist kostenfrei.
Falls wir einen KV auf Kundenwunsch erstellen müssen, sind wir berechtigt, unseren Zusatzaufwand pauschal* in Rechnung zu stellen.
Wenn der Kunde das unreparierte Gerät zurückfordert, erfolgt dies im teilzerlegten / nicht betriebsbereiten Zustand. In diesem Fall sind wir berechtigt, unseren Aufwand pauschal* in Rechnung zu stellen.
Falls wir auch nach einer einmaligen Erinnerung in der angegebenen Zeit keine Rückinformation erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie das Gerät nicht zurückhaben möchten und werden es der Entsorgung zuführen. Wir sind berechtigt, in diesem Fall unseren Aufwand pauschal* in Rechnung zu stellen.

Nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist verbindlich.

IV. Austauschgeräte (AT-Geräte)

Austauschgeräte sind generalüberholt und technisch in Ordnung, das an uns eingeschickte Kundengerät geht in unser Eigentum über.

V. Ersatzteile

Ersatzteilbestellungen werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit angenommen.
Ersatzteilbestellungen werden von uns schnellstmöglich ausgeführt. Die aktuellen Ersatzteilpreise entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Ersatzteil-Preisliste.
Änderungen in der Technik und in der Preisgestaltung behalten wir uns vor.
Die Versandspesen für eine Ersatzteilbestellung belaufen sich auf € 3,95 zzgl. MwSt.
Bei Rückgabe von ungebrauchten Ersatzteilen ohne Gebrauchsspuren behalten wir uns die Rechnungstellung einer Wiedereinlagerungsgebühr sowie der von uns verauslagten Versandspesen der Ersatzteillieferung vor. Soweit bei der Rückgabe das Fernabsatzgesetz zu tragen kommt (z. B. Bestellung per Internet), ist die Rücksendung frei vorzunehmen.

VI. Verpackung/Versand

Teillieferungen sind zulässig. Eine Rücklieferung in der gelieferten Verpackung kann von uns nicht verlangt werden.
Spezielles Verpackungsmaterial, Boxen, Behälter usw. werden auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten zurückgeschickt.
Spezielles oder unnötiges Verpackungsmaterial kann auf Kosten des Auftraggebers entsorgt oder zurückgeschickt werden.

VII. Gefahrübergang

Die Gefahr des reparierten Gerätes bzw. eines Austauschgerätes oder Ersatzteils geht bei Übergabe an den Versender auf  den Auftraggeber über.

VIII. Gewährleistung/Garantie auf Reparatur bzw. Austauschgerät/Ersatzteile

Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Erst nach zweimaligem vergeblichem Nachbesserungsversuch ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Reparaturauftrages (Wandlung) oder die Herabsetzung des Reparaturpreises (Minderung) geltend zu machen.
Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Gewährleistung und Garantie setzt den bestimmungsgemäßen Gebrauch laut den Empfehlungen der Gebrauchsanweisung voraus. Verschleißteile und Wartungsarbeiten sind von der Garantie ausgenommen. Bei Reparaturen bezieht sich Garantie-Gewährleistung nur auf die berechneten ausgetauschten Teile.

Der Kauf muss durch einen maschinell erstellten Garantie-Kaufbeleg dokumentiert werden.
Bei einem Reparaturversuch durch den Käufer oder einen nicht von GARDENA autorisierten Dritten erlischt der Gewährleistungs-Garantieanspruch.

Die Ansprüche auf Gewährleistung und Garantie verjähren nach 12 Monaten, die Zeit verlängert sich nur dann entsprechend, wenn eine Reparatur durch unser Verschulden nicht in angemessener Frist ausgeführt worden ist.

IX. Berechnung/Preise

Die einzelnen Ersatzteile und Baugruppen werden auf der Rechnung separat ausgewiesen.
Die Arbeitszeit bei Reparaturen wird als Pauschale* oder wenn keine Pauschale festgelegt wurde, nach Aufwand, mindestens 1/2 Stunde und dann in 1/4 Stunden-Schritten, berechnet.
Die anfallende Mehrwertsteuer wird auf den Gesamtbetrag berechnet und ist vom Auftraggeber zu bezahlen.
Etwaige Beanstandungen der Rechnungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
GARDENA hat das Recht, bei unberechtigten unfreien Anlieferungen den verauslagten Betrag in Rechnung zu stellen bzw. die Annahme zu verweigern.

X. Eigentumsvorbehalt

Von uns im Rahmen von Reparaturen eingebaute Ersatzteile und gelieferte Austauschgeräte/ Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des berechneten Betrages unser Eigentum.

XI. Haftung

Eine Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist von uns, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

*Die entsprechenden Pauschalen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Preisübersichten.


GARDENA Manufacturing GmbH
Central Service
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HANDELSKUNDEN

1. Allgemeine Bedingungen


Für die Geschäftsverbindung mit Ihnen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Durch die Bestellung bzw. durch die Erteilung des Auftrags erklärt sich der Käufer mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsverbindung einverstanden. Mündliche Zusagen unserer Vertreter und Angestellten sowie sonstige Vereinbarungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, haben für uns nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Abbildungen, Maß- und Gewichts- sowie Angaben in sonstigen Drucksachen gelten nur annähernd und sind ohne Verbindlichkeit. Der Vertrag zwischen GARDENA und dem Käufer kommt durch Auslieferung der bestellten Ware oder durch Auftragsbestätigung durch GARDENA zustande.
Es gelten die Preise der jeweils gültigen GARDENA-Preisliste.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers und der am Tag der Lieferung gültige Mehrwertsteuersatz. Die Preise verstehen sich ab unseren jeweiligen Lägern, alle Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei.

3. Lieferung

Die vereinbarten Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist. Ist ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, den Verkäufer schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Wird der Kaufgegenstand vom Verkäufer auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Anspruch des Käufers auf Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial, Betriebsstörungen, Transportstörungen, behördlichen Maßnahmen jeder Art, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Verkäufer ist bei solchen unvorhergesehenen Ereignissen dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Ereignisse die Erbringung der Leistung erheblich erschweren oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern. Der Käufer kann vom Verkäufer in solchen Fällen die Erklärung verlangen, ob er zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist den Vertrag erfüllen will. Erklärt sich der Verkäufer darauf nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vorliegt.

4. Versand

Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der bestellten Ware von GARDENA an Bahn, Post oder den Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über.

5. Garantie und Mängelhaftung

GARDENA gewährt für seine Geräte/Produkte gegenüber den Endkunden eine  Garantie gemäß gesonderter Garantieerklärung. Diese Garantieleistung bezieht sich auf alle wesentlichen Mängel des Gerätes, die nachweislich auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Sie erfolgt durch die Ersatzlieferung eines einwandfreien Gerätes oder durch die kostenlose Reparatur des eingesandten Gerätes nach unserer Wahl, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Das Gerät wurde sachgemäß und laut den Empfehlungen in der Gebrauchsanweisung behandelt und es wurde weder vom Käufer noch von einem Dritten versucht, das Gerät zu reparieren.

Für normalen Verschleiß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch wird keine Garantie übernommen. Diese Hersteller-Garantie berührt die gegenüber dem Händler/Verkäufer bestehenden Gewährleistungsansprüche nicht.

Unseren Abnehmern leisten wir Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Wir behalten uns jedoch vor, im Falle fehlerhafter oder falscher Lieferung die gelieferte Ware nach unserer Wahl nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Unser Abnehmer ist erst nach zweimaliger ergebnisloser Nachbesserung bzw. ergebnisloser Ersatzlieferung berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche unserer Abnehmer, insbesondere für unmittelbaren, mittelbaren oder Mangelfolgeschaden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt. Für nachgebesserte Waren, Ersatzlieferungen, ausgetauschte Teile und durchgeführte Reparaturarbeiten beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständiger Bezahlung unserer Forderungen, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns abgetreten werden und seine Abnehmer gegen die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht mit Gegenforderungen aufrechnen können. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, können wir die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Bestellers verlangen. Mehrfrachten, Versand und sonstige Spesen sowie eine etwaige Wertminderung der Ware sind uns in diesem Falle zu ersetzen.

Verarbeitet der Käufer die von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, so geschieht dies für uns, so dass wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB und somit Eigentümer bzw. Miteigentümer der Fertigprodukte werden und zwar zu dem Anteil, der dem Wert unserer Lieferung im Verhältnis zum Wert fremder Lieferungen entspricht. Diese Fertigprodukte verwahrt der Käufer unentgeltlich treuhänderisch für uns.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, dem Abnehmer die Abtretung an uns bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. Übersteigt der Wert der für uns bestimmten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl verpflichtet. Hierbei bestimmt sich der Wert der abgetretenen Forderungen nach deren Nominalbetrag und der Eigentumsvorbehaltsware nach unseren Verkaufspreisen. Der Verkäufer kann seine Eigentumsvorbehaltsrechte geltend machen, ohne gleichzeitig vom Vertrag zurückzutreten.

7. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich mit Zugang zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn ein Rechnungsausgleich nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang erfolgt. Wir behalten uns vor, im Falle nicht fristgerechter Zahlung den Forderungseinzug einem Inkassobüro zu überlassen. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht und sind nicht zur Entgegennahme von Schecks berechtigt.

Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber mit der Wertstellung des Tages an, an dem wir über den Gegenwert verfügen können und zwar unter der Voraussetzung, dass uns eine Diskontierung möglich ist. Ist dies nicht der Fall, so behalten wir uns vor, die Wechsel an den Käufer zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Für rechtzeitiges Vorzeigen, Protestieren, Benachrichtigen und Zurückleiten des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Stempelsteuer, Diskont-Einzugsspesen und Zinsen sind stets sofort fällig. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, so werden alle unsere Forderungen nach Nachfristsetzung sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel. Wir sind berechtigt, Sicherheiten zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vollkaufleute können gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den Käufer nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Haftung

GARDENA haftet nicht für Schäden jedweder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund. In jedem Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den Wert der jeweiligen Lieferung beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

9. Frachtbasis

Alle Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Jedoch erfolgt frei-Haus-Lieferung ab einem Auftragswert von 500,- € netto.

10. Bestellmengen

Bei Bestellung abweichend von der Verpackungseinheit laut aktuellem Händlerkatalog erfolgt ein Pauschalzuschlag von 5,- € exkl. MwSt. für jede abweichende Position.

11. Verpackung

Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Verpackung gesondert zu berechnen.

12. Sonstiges

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist Gerichtsstand nach unserer Wahl Ulm oder der allgemeine Gerichtsstand unseres Kunden.

Das gleiche gilt für andere Käufer, wenn ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt worden oder im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für das gerichtliche Mahnverfahren. In allen anderen Fällen ist Gerichtsstand der Sitz des Käufers. Unsere Bedingungen bleiben auch im Falle der Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.

Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Daten werden durch unsere EDV gespeichert. Für unsere Geschäftsbeziehungen mit Ihnen gilt ausschließlich Deutsches Recht mit Ausnahme des vereinheitlichten UN-Kaufrechts (CISG).


GARDENA Deutschland GmbH
Hans-Lorenser-Str. 40
89079 Ulm