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Bäume im eigenen Garten fällen

Wenn Bäume zu groß werden oder wenn Du eine Umstrukturierung im eigenen Garten planst, können Bäume zum Störfaktor werden. Das Fällen eines Baumes ist allerdings nicht ohne weiteres möglich. Wir Informieren Dich hier darüber, was es vor dem Fällen eines Baumes im Garten zu beachten gibt und wie Du einen Baum richtig fällen kannst.

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

Seit dem 1. März 2010 gibt es eine bundeseinheitliche Regelung hinsichtlich der Fäll- und Schnittverbote in Deutschland. Diese Verbote werden im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Sie gelten vor allem für den Schutzzeitraum 1. März – 30. September. Das Fällen von Bäumen sowie ein drastischer Kronenschnitt sind in diesem Zeitraum für die im Bundesnaturschutzgesetz erfassten Bäume verboten.
Alle Bäume in Gärten (d.h. Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, Rasensportanlagen und auf Friedhöfen) fallen allerdings nicht unter die zeitlich befristeten Fäll- und Schnittverbote des § 39, Bundesnaturschutzgesetz. Dort könnenGehölze auch zwischen dem 1. März und dem 30. September ohne Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden, sofern sich keine Lebensstätten wild lebender Tierarten darin befinden und keine anderen naturschutzrechtlichen Vorschriften (wie z.B. Baumschutzsatzungen) dem entgegenstehen.
Das bedeutet: Im eigenen Garten darfst Du grundsätzlich das ganze Jahr hindurch Bäume fällen, allerdings mit Einschränkungen. Wenn es sich bei dem Baum um einen sogenannten Horstbaum handelt, also Horst bildende Vögel in seinen Zweigen brüten (z:b. Turmfalken), darf der Baum nicht gefällt werden.
Des Weiteren darf ein Baum nicht gefällt werden, wenn er unter eine so genannte Baumschutzsatzung fällt. Diese wird lokal durch die Kommunen erlassen. So dürfen zum Beispiel in manchen Regionen Bäume mit einem gewissen Stammumfang nicht genehmigungsfrei gefällt werden. Es empfiehlt sich daher, bei geplanten Baumfällarbeiten auch im Garten bereits im Voraus abzuklären, welche Regelungen für Dich vor Ort gelten, denn bekanntlich schützt Unkenntnis nicht vor Strafe.
Wenn Gefahr von einem Baum ausgeht, weil beispielsweise Astbruch droht oder der Baum nicht mehr stabil ist, kann durch die Kommune eine Sondergenehmigung zur Beseitigung des Baumes erteilt werden. Baumfällungen ohne Beachtung der geltenden rechtlichen Vorschriften können teuer werden! Zuwiderhandlungen werden als eine Ordnungswidrigkeit geahndet, die mit bis zu mehreren tausend Euro Geldbuße belegt werden kann.
Auskunft über örtliche Baumschutzsatzungen erteilen die Kommunalbehörden (das örtliche Gartenamt, bzw. das Amt für öffentliche Ordnung, bzw. die Naturschutzstelle der Kreisbehörde).

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